Was bedeutete „Freiheit“ im Nationalsozialismus und nach 1945?
Von Melisa Bilkay
Wenn Straßennamen Politik machen
Was verrät ein Straßenschild über die Geschichte einer Stadt? Mehr, als man zuerst vermuten würde. Straßennamen sind auf den ersten Blick reine Orientierungshilfen, auf den zweiten Blick jedoch politische Botschaften in der Öffentlichkeit. Straßenumbenennungen sind „Folgen und Zeichen politischer Zäsuren“ und zeigen, wie viel Macht sie eigentlich besitzen.[1] In der Forschung nennt man die Gesamtheit aller Namen einer Stadt auch den „Stadttext“.[2] Dieser Text zeigt uns, welche Personen oder Ereignisse die Menschen, die an der Macht sind, für wichtig und erinnerungswürdig halten.
Spannend wird es, wenn sich die das politische Regime ändert, wie beispielsweise 1933 durch die „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten oder nach der Befreiung und dem Kriegsende 1945. Während eines Regime Change werden viele Straßen umbenannt. Ein bekanntes Beispiel in München ist die „Münchner Freiheit“ im Stadtteil Schwabing. Während der NS-Zeit hieß der Platz „Danziger Freiheit“ und sollte an deutsche Gebietsansprüche in Osteuropa erinnern. Nach 1945 bekam er seinen heutigen Namen, um den Widerstand der Freiheitsaktion Bayern (FAB) gegen die NS-Diktatur zu ehren.
Dieser Beitrag analysiert am Beispiel der Namensgebung, wie der Nationalsozialismus den Begriff „Freiheit“ instrumentalisierte und wie er nach der Befreiung von der Diktatur als Ehrung des Widerstands der „Freiheitsaktion Bayern“ eine neue, demokratische Bedeutung erhielt.
Als „Freiheit“ im Nationalsozialismus ihre Bedeutung verlor
Im Nationalsozialismus wurde der Freiheitsbegriff, wie er in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 (WRV) verankert war, abgeschafft.[3] Nach dem Reichstagsbrand wurde die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 erlassen. Auf Basis von Artikel 48 Abs. 2 der WRV wurden wichtige Freiheitsrechte außer Kraft gesetzt, darunter die Freiheit der Person (Art. 114), die Unverletzbarkeit der Wohnung (Art. 115) sowie die Presse-, Vereins- und Versammlungsfreiheit (Art. 118, 123, 124).[4]
Freiheit war fortan nicht mehr ein Schutzrecht des Einzelnen gegen staatlichen Machtmissbrauch, sondern existierte nur noch im Rahmen dessen, was das Regime als nützlich für die „Volksgemeinschaft“ erachtete. Darunter verstanden die Nationalsozialisten die rassistisch definierte Gemeinschaft aller, die als „deutsch“ galten. Ausgeschlossen waren beispielsweise Juden, sowie Sinti und Roma. An die Stelle der individuellen Bürgerrechte trat die Freiheit zum Dienst an der „Volksgemeinschaft“. Freiheit war nicht mehr das Recht des Einzelnen, sondern die Pflicht, seine gesamte Kraft in den Dienst des Staates und des Volkes zu stecken. Wer nicht Teil dieser Gemeinschaft war oder sich in ihren Zielen widersetzte, besaß keinerlei Anspruch auf Freiheit.[5] Gleichzeitig wurde der Begriff genutzt, um die Souveränität und Stärke zu präsentieren.
Auch die deutschsprachige Bevölkerung der Freien Stadt Danzig wurde von dem Nationalsozialismus als Teil der „Volksgemeinschaft“ gesehen. „Freiheit“ bedeutete in diesem Zusammenhang die Befreiung Deutschlands von den Bestimmungen des Versailler Vertrages. Ein Beispiel war die Umbenennung des Münchner Feilitzschplatzes in Danziger Freiheit am 7. Dezember 1933.[6]

Abbildung 1 Stadtarchiv München, STB-0104, Blick von der Feilitzschstraße, Pferdefuhrwerke, Auto, Passanten, 1925.
Da die Stadt Danzig nach dem Ersten Weltkrieg vom Deutschen Reich getrennt worden war, diente die Umbenennung dazu, den Wunsch nach einer „Befreiung“ dieser Gebiete zu fördern.[7] Es ging dabei also nicht um die persönlichen Rechte der Bevölkerung Danzigs, sondern um die Macht des NS-Staats über dieses Gebiet. Diese Botschaft wurde in den Alltag der Bevölkerung eingebaut, indem beispielsweise Straßenbahnschaffner den Namen der Haltestelle wiederholten und die Menschen dadurch psychologisch auf die spätere Eroberung von Gebieten in Osteuropa eingestimmt wurden.[8]
„Freiheit“ als Befreiung von der Diktatur
Nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft bekam „Freiheit“ eine neue Bedeutung, nicht zuletzt durch den Widerstand. Im April 1945 unternahm die Freiheitsaktion Bayern (FAB) unter Rupprecht Gerngroß einen letzten Versuch eines Aufstandes, um das NS-Regime zu stürzen.[9] Ein entscheidender Schritt war die vorübergehende Besetzung des Münchner Senders, über den Nachrichten verbreitet wurden, die die Bevölkerung zum Widerstand ermutigen sollten.[10]Obwohl München als „Hauptstadt der Bewegung“ den Fokus der nationalsozialistischen Macht darstellte, war die FAB nicht auf München beschränkt.
Die Aufrufe der Freiheitsaktion zeigten ihre größte Wirkung in den bayerischen Randgebieten, in denen das Militär bereits geschwächt war.[11] Aus der Freiheit als Pflicht zum Dienst an der „Volksgemeinschaft“ wurde die Freiheit als Bereitschaft zum Widerstand gegen das NS-Regime. Dieses Freiheitsverständnis des Widerstandes erfüllt bis heute eine Erinnerungsfunktion.
Die Umbenennung des ehemaligen Feilitzschplatzes in „Münchner Freiheit“ im Jahr 1946 sollte als dauerhafte Ehrung dienen.[12] Der Platz und eine dort angebrachte Erläuterungstafel[13] dokumentieren für die Nachwelt, dass es Menschen gab, die trotz Unterdrückung Widerstand gegen das NS-Regime leisteten. Obwohl der frühere Feilitzschplatz umbenannt wurde, existiert die Feilitzschstraße bis heute.[14] Sie befindet sich weiterhin an der Münchner Freiheit und erinnert daran, dass sich historische Namensschichten im Stadtbild häufig überlagern. Um den neuen Freiheitsbegriff in der Bayerischen Verfassung zu verankern, wurde am 8. Dezember 1946 Artikel 101 eingeführt: „Jedermann hat die Freiheit, innerhalb der Schranken der Gesetze und der guten Sitten alles zu tun, was anderen nicht schadet“.[15]

Abbildung 2 Erläuterungstafel unter dem Straßenschild "Münchner Freiheit", Foto von Melisa Bilkay, entstanden am 19.06.2026.

Abbildung 3 Straßenschild der Feilitzschstraße an der Münchner Freiheit, Foto von Melisa Bilkay, entstanden am 19. Juni 2026.
Die Debatte um die Münchner Freiheit
Neben Kritik von Widerstandskämpfer an der Benennung gab es auch Stimmen, die den Namen „Münchner Freiheit“ aus geschichtlichen und sprachlichen Gründen ablehnten. Zu den Kritikern gehörte der Historiker Prof. Th. Dombart, der den Platz stattdessen „Mitterschwabing“ nennen wollte, um an die historische Hofmark zu erinnern.[16] Er bezeichnete den Namen „Münchner Freiheit“ als ein „sprachpsychologisches Vakuum“, unter dem sich die Bürger wenig vorstellen konnten.[17]
Auch innerhalb der Verwaltung wurde über die Form des Namens gestritten. Während das Kultusministerium ursprünglich den Namen „Platz der Bayerischen Freiheit“ als Ehrung für die FAB vorgeschlagen hatte, hielt der Stadtrat diesen für zu lang und schlug die kürzeren Varianten „Bayerische Freiheit“ oder „Münchner Freiheit“ vor.[18] Die FAB war mit dieser Entscheidung nicht einverstanden, da dadurch die Erinnerung an die Freiheitsaktion Bayern verloren gehen würde.[19] Aus diesem Grund wurde mit den Erläuterungstafeln ein Kompromiss gefunden. Letztlich entschied sich die Stadt für die heute bekannte Bezeichnung, um sie in den Alltag besser einzuprägen und gleichzeitig eine Verwechslung mit dem existierenden „Bayernplatz“ in Schwabing zu vermeiden.[20]
Wenn Straßennamen Geschichte schreiben
Straßennamen stehen für Veränderungen in der Geschichte. Sie sind nicht für alle Zeiten festgeschrieben und können geändert werden, wenn sich auch unsere Werte ändern. Am Beispiel der Münchner Freiheit lässt sich das gut aufzeigen. Die Nationalsozialisten haben den Begriff „Freiheit“ für ihre eigenen Ziele missbraucht. Nach dem Krieg wurde der Name dann zu einem Symbol für die Befreiung von der Diktatur und den Mut der Widerstandskämpfer gegen die Tyrannei.
Die Auseinandersetzung um Straßennamen ist jedoch nicht abgeschlossen. Auch heute wird darüber diskutiert, wie problematische historische Themen in der Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden sollen. Dabei geht es häufig nicht mehr um Umbenennungen, sondern um die Frage, ob Erläuterungstafeln angebracht werden sollten, um historische Hintergründe verständlich zu machen. Dass es heute immer noch Diskussionen um Straßennamen gibt, sollte allerdings nicht als Problem gesehen werden. Es zeigt, wie Demokratie in Bewegung bleibt und als Gesellschaft müssen wir immer wieder neu aushandeln, wer ein Vorbild ist und wer einen Platz auf einem Straßenschild verdient hat.
Melisa Bilkay studiert im 6. Semester Mittelschullehramt im Hauptfach Geschichte.
[1] Frese, Matthias: Straßennamen als Instrument der Geschichtspolitik und Erinnerungskultur. Fragestellungen und Diskussionspunkte, in: Fragwürdige Ehrungen?! Straßennamen als Instrument von Geschichtspolitik und Erinnerungskultur, Münster 2012, S. 11.
[2] Vgl. Azaryahu, Maoz: Renaming the Past: Changes in ‘Cit Text‘ in Germany and Austria, 1945-1947, in: History and Memory 2, H. 2, 1990, S. 33.
[3] Artikel 114. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. Eine Beeinträchtigung oder Entziehung der persönlichen Freiheit durch die öffentliche Gewalt ist nur auf Grund von Gesetzen zulässig. Personen, denen die Freiheit entzogen wird, sind spätestens am darauffolgenden Tage in Kenntnis zu setzen, von welcher Behörde und aus welchen Gründen die Entziehung der Freiheit angeordnet worden ist; unverzüglich soll ihnen Gelegenheit gegeben werden, Einwendungen gegen ihre Freiheitsentziehung vorzubringen. Art. 114 Abs. 1 WRV.
[4] Vgl. Raithel, Thomas; Strenge, Irene: Die „Reichstagsbrandverordnung“. Grundlegung der Diktatur mit den Instrumenten des Weimarer Ausnahmezustands. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 48:3, 2000, S. 416.
[5] Ebd. S. 417.
[6] Vgl. Stadtgeschichte München, Feilitschplatz – Danzinger Freiheit – Münchner Freiheit, Chronik-Eintrag vom 14. Dezember, online unter https://stadtgeschichte-muenchen.de/strassen/bericht/bericht.php?id=4 (Letzter Zugriff: 19.06.2026).
[7] Ebd. Chronik-Eintrag vom 27. September 1933.
[8] Ebd.
[9] Vgl. Stadtgeschichte München, Chronik-Eintrag vom 17. September 1946 und 3. Dezember 1946.
[10] Ebd.
[11] Ebd.
[12] Ebd. Chronik-Eintrag vom 3. Dezember 1946.
[13] Siehe Abbildung 2.
[14] Siehe Abbildung 3.
[15] Vgl. Bayerischer Landtag: Die Bayerische Verfassung von 1946, online unter: https://www.bayern.landtag.de/aktuelles/auszeichnungen/verfassungsmedaille/die-bayerische-verfassung-von-1946/ (Letzter Zugriff: 19.06.2026).; Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 101, Online unter: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVerf-101 (Letzter Zugriff: 19.06.2026).
[16] Vgl. Stadtgeschichte München, Chronik-Eintrag vom 30. Mai 1947.
[17] Ebd.
[18] Ebd., Chronik-Eintrag vom 17. Und 21. September 1946.
[19] Ebd., Chronik-Eintrag vom 16. April 1947.
[20] Ebd., Chronik-Eintrag vom 22. März 1947.